Borgo S.lorenzo, 9nero - FIRENZE (FI)
B&B Floralia befindet sich im historischen Zentrum von Florenz, 20 Meter vom Dom entfernt und in der Nähe aller anderen wichtigen Sehenswürdigkeiten der Stadt sowie dem Bahnhof Santa Maria Novella. Es bietet Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in familiärer Atmosphäre für Ihren Florenz-Urlaub und das Personal steht Ihnen gerne für alle Ihre Anfragen zur Verfügung.

Die Zimmer verfügen über ein eigenes Bad, zentralisierte Heizung, verstellbare Deckenventilatoren, digitales LCD-TV und kostenlose WLAN-Linie. In jedem Zimmer finden Sie auch einen elektrischen Wasserkocher für Tee und Kaffee. Alle 3 Tage wird die Bettwäsche gewechselt und das Zimmer gereinigt.

An der Rezeption gibt es kostenlose Gepäckaufbewahrung, Stadtkarten und einen Safe. Aufgrund der COVID-19-Notfallvorschriften ist der Frühstücksservice vorübergehend eingestellt.

Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie die Schlüssel, damit Sie sich frei bewegen können, ohne bestimmte Rückkehrzeiten einhalten zu müssen. Schließlich werden wir Ihnen typische Restaurants empfehlen, damit Sie die besten Florentiner Spezialitäten zu günstigen Preisen genießen können.

Sehr wichtig:
Der Check-in ist von 14: 00 Uhr bis 20: 00 Uhr.

Der Check-out ist um 10: 00 Uhr morgens.

Bitte geben Sie Ihre Ankunftszeit an.

Ab dem 1. Juli 2011 führt die Stadt Florenz eine Aufenthaltssteuer ein, die durch den Stadtratsbeschluss Nr. 230/33 vom 20. 06. 2011 eingeführt wurde und durch den Beschluss Nr. 21/2012 ergänzt wurde. Die Steuer gilt für Übernachtungen von Gästen, die nicht in der Stadt Florenz ansässig sind, und für maximal 7 aufeinanderfolgende Übernachtungen. Die Höhe der Steuer für diese Unterkunft beträgt 5. 50 Euro pro Person und Nacht.

Folgende Befreiungen sind vorgesehen:
a) Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr;
b) Personen, die Patienten in Gesundheitseinrichtungen auf dem Gebiet betreuen, auch im Rahmen des Tagesklinikbetriebs, für maximal zwei Begleiter pro Patient;
c) Patienten, die in Tageskliniken hospitalisiert werden;
d) Studenten der Universität Florenz;
e) Personal der Ordnungskräfte, des nationalen Feuerwehr- und Zivilschutzkorps, die ausnahmsweise aus dienstlichen Gründen und nur für die Dauer des Aufenthalts in den auf dem Gemeindegebiet vorhandenen Unterkünften untergebracht sind;
f) schwerbehinderte Personen, deren Behinderungsgrad gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 104/92 und ähnlicher Bestimmungen in den Herkunftsländern für ausländische Staatsangehörige bescheinigt ist;
g) Mitarbeiter von Beherbergungseinrichtungen, die ausnahmsweise aus beruflichen Gründen dort untergebracht sind.

Es gibt auch eine 50%ige Reduzierung der Aufenthaltssteuer in den folgenden Fällen:
a) Schulklassen der Unter- und Oberstufe auf Bildungsreisen;
b) Sportler unter 16 Jahren, die Teil von Sportgruppen sind, die in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung organisierte Initiativen und Turniere durchführen.

Die Steuer ist nicht im Zimmerpreis enthalten und muss während des Aufenthalts direkt an das B&B gezahlt werden.
*Erklärungen des Betreibers